Vertragsunterlagen
Der IVOM-Vertrag der AOK Baden-Württemberg (Hauptvertrag) wird zum 01.10.2015 durch die Ergänzungsvereinbarung erweitert. Der Beitritt zur Ergänzungsvereinbarung ermöglicht es konservativ tätigen Augenärzten - in Kooperation zu den beigetretenen Ophthalmochirurgen - OCT-Leistung zu erbringen.
Hauptvertrag
Hauptvertrag
Anlage 1 - Liste der Erkrankungsbilder
Anlage 2 - Behandlungspfade
Anlage 3 - Verfahrensbeschreibung zur Beschaffung der Arzneimittel
Anlage 4 - Infopaket und Starterpaket Leistungserbringer
Anhang 1 - Beitrittserklärung Leistungserbringer
Anhang 2a - Teilnahmeerklärung Versicherter
Anhang 2b - Merkblatt Versicherter
Anhang 3 - Prozessbeschreibung Leistungserbringer
Anhang 4 - Stammdatenblatt
Anhang 5 - IT-Voraussetzungen
die Anlage 4 Anhang 5 Leistungserbringer betreffend finden Sie hier, bei weiteren Fragen zu den IT-Voraussetzungen wenden Sie sich bitte an die ContraCare GmbH
Anlage 5 - Qualitätssicherung, Qualifikations- und Qualitätsanforderungen
Anlage 6 - Vergütung Managementgesellschaft
nicht öffentlich
Anlage 7 - Vergütung, Abrechnung und Prüfung ärztlicher Leistungen
Anlage 8 - Praxisgebühr
aufgrund gesetzlicher Änderungen vom Bundesministerium für Gesundheit entfällt die Praxisgebühr zum 01.01.2013.
Anlage 9 - nicht besetzt
nicht besetzt
Anlage 10 - Definition Flächendeckung
Ergänzungsvereinbarung
Anlage E1 - Beitrittsvoraussetzungen des Kooperationsarztes
Anlage E2 - Beitrittserklärung zur Ergänzungsvereinbarung
Anlage E2a - Änderung der Stammdaten
Anlage E3 - Zusatzerklärung zur Teilnahmeerklärung für die Behandlung beim Kooperationsarzt
Anlage E4 - IT-Infrastruktur und -Anforderungen zur Kooperationsarzteinbindung