Teilnahmevoraussetzungen der Leistungserbringer

Welche Voraussetzungen muss der Leistungserbringer zur Teilnahme am IVOM-Vertrag der AOK Baden Württemberg erfüllen?

Die niedergelassenen, ermächtigten Ärzte, angestellten Ärzte eines MVZ oder einer HSA müssen ophthalmochirurgisch tätige Fachärzte für Augenheilkunde sein und an der fachärztlichen Versorgung gem. § 73 Abs. 1a S. 2 SGB V teilnehmen oder im Rahmen der Zulassung als HSA nach § 117 Abs. 1 SGB V ermächtigt sein.

Zulassung, Vertragsarztsitz und Hauptbetriebsstätte des Vertragsarztes/ MVZ/ HSA bzw. die für die Ermächtigungen genutzten Räumlichkeiten müssen liegen in Baden-Württemberg.

  • Teilnahme an einer Vertragsschulung (Im Falle einer Beitrittserklärung vor dem 31.12.2012 kann der Nachweis der Schulung innerhalb von 6 Monaten nach persönlichem Vertragsstart erfolgen (Nachweis: Teilnahmebescheinigung)
  • Erfahrung in der Befundung von mindestens 250 floureszenzangiographischen Aufnahmen (Floureszein-Natrium und Indocyaningrün) und 250 OCT-Aufnahmen (optische Cohärenztomographie) zur Differentialdiagnostik pathologischer Veränderungen des Augenhintergrunds
  • Kenntnisse der intravitrealen Medikamentenapplikation sowie dem Komplikationsmanagement (Nachweis: IVOM-Zertifikat; der Erwerb des IVOM-Zertifikats ist spätestens alle zwei Jahre erneut nachzuweisen)
  • Einhaltung der Empfehlung der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft, der Retinologischen Gesellschaft und des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands für die Durchführung von IVOM in der jeweils aktuellen Fassung
  • Fortbildung durch Teilnahme an von der Retinologischen Gesellschaft zertifizierten oder von der Managementgesellschaft anerkannten Veranstaltungen von mindestens vier Stunden pro Kalenderjahr.

Baulich-apparative Voraussetzungen

  • Die intravitreale operative Medikamenteneingabe erfolgt ausschließlich in einem intraokularen Operationen geeigneten Raum. Der Operationssaal muss die räumliche Ausstattung nach Abschnitt C § 6.4 und 5 gemäß der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen bei ambulanten Operationen und bei sonstigen stationsersetzenden Leistungen gemäß § 115 b Abs. 1 SGB V erfüllen
  • Vorhandensein eines Mikroskops im Operationssaal
  • OP-Sets zur operativen Intervention von Augeninnendrucksteigerungen einschließlich Parazentese
  • Geräte zur Fluoreszenzangiographie und SD-OCT in der Versorgungskette (OCT als Übergangslösung für 31.12.2012)

Technische Voraussetzungen der Praxis und Unterstützte Browser

  • siehe hierzu Anlage 4 Anhang 5

Welches Sprechstundenangebot muss sichergestellt sein?

  • Vergabe regulärer Sprechstundentermine in der Regel zwei Wochen nach Anmeldung
  • Behandlung von Akutfällen am Tag des Anrufs durch den Hausarzt bzw. den konservativ tätigen Augenarzt, sofern sie bis eine Stunde vor Ende der Sprechstunde angemeldet werden
  • Sicherstellung einer lückenlosen Erreichbarkeit in den ersten 24 postoperativen Stunden
  • Begrenzung der Wartezeit für eingeschriebene Versicherte bei vorab vereinbarten Terminen auf möglichst 30 Minuten (Not- oder Akutfälle sind bevorzugt zu behandeln)
  • Sprechstundenangebot täglich von Montag bis Freitag
  • Alle relevanten Befunde werden dem Hausarzt bzw. dem überweisenden konservativ tätigen Augenarzt innerhalb von drei Werktagen übermittelt. Bei Notfällen wird der Befund dem Patienten mitgegeben bzw. sofort übermittelt.

Welche Fortbildungen müssen nachweislich vorliegen?

  1. Teilnahme an einer vertragsspezifischen Schulung (Im Falle einer Beitrittserklärung vor dem 31.12.2012 kann der Nachweis der Schulung innerhalb von 6 Monaten nach persönlichem Vertragsstart erfolgen) - Informationen zur Präsenzveranstaltung und der benötigten Anmeldung sowie Informationen zu Schulungstermine erhalten Sie über www.qmbw.de
  2. Nachweis des IVOM-Zertifikats zu Beginn des persönlichen Vertragsstarts. Dieser Nachweis ist mindestens alle 2 Jahre zu erbringen. Schulungstermine der Fachverbände erhalten Sie über die QMBW
  3. Fortbildung durch Teilnahme an von der Retinologischen Gesellschaft zertifizierten oder von der Managementgesellschaft anerkannten Veranstaltungen von mindestens vier Stunden pro Kalenderjahr.

Wie funktioniert der Beitritt zum IVOM-Vertrag der AOK Baden-Württemberg?

Information und alle Anlagen des IVOM-Vertrages sind auf der Internetseite der QMBW zum Download und der AOK Baden Württemberg eingestellt.

Der interessierte Augenarzt kann das Infopaket zum Vertragsbeitritt auch bei der QMBW direkt anfordern.

QMBW GmbH
Geissweg 3
72076 Tübingen
Tel.: 07071 29 84420
Fax: 07071 29 25052
E-Mail info@qmbw.de

Das Infopaket enthält folgende Unterlagen:

  • Beitrittserklärung Leistungserbringer
  • Teilnahmeerklärung Versicherter
  • Merkblatt Versicherter
  • Prozessbeschreibung Leistungserbringer
  • Stammdatenblatt
  • Beschreibung Anforderungen IT

Die ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen gehen an die QMBW zur Prüfung der Beitrittsvoraussetzungen zurück. Liegen diese vollständig vor, erhält der Leistungserbringer eine schriftliche Teilnahmebestätigung sowie das Starterpaket von der QMBW.

Im Starterpaket ist folgendes enthalten:

  • Teilnahmeerklärungen für die Versicherten
  • Merkblatt für die Versicherten
  • Aufklärungsformulare

Erfüllt der Leistungserbringer die Beitrittsvoraussetzungen nicht, erhält der Leistungserbringer von der QMBW ein Schreiben mit den fehlenden Teilnahmevoraussetzungen. Erfüllt der Augenarzt nach 3 Monaten nach Einreichung der Beitrittserklärung immer noch nicht die Beitrittsvoraussetzungen, wird sein Beitrittsantrag gelöscht.

Ab wann beginnt die Teilnahme am IVOM Vertrag der AOK Baden-Württemberg?

Der Beitritt zum Vertrag beginnt an dem Tag, an dem beim Leistungserbringer das Bestätigungsschreiben der QMBW eingeht. Im Bestätigungsschreiben wird der Beginn des Beitritts nochmals genannt. Die Einschreibung der Patienten ist ab dem Tag des bestätigten Vertragsbeitritts möglich.

Gibt es eine Kündigungsmöglichkeit für Leistungserbringer?

Grundsätzlich kann der Vertrag im Falle einer ordentlichen Kündigung mit einer Frist von 6-Monaten zum Quartalsende gekündigt werden.