Dokumentation

Warum sollen die Retinologen in Baden-Württemberg ihre IVOM elektronisch dokumentieren?

Im §140a-IVOM-Vertrag zwischen der AOK Baden-Württemberg und der QMBW GmbH wurde die elektronische Dokumentation für AOK Baden-Württemberg-Versicherte verpflichtend festgelegt. Eine fortlaufende elektronische Dokumentation spart nicht nur Zeit, sondern ist auch Voraussetzung für die festgelegte Auswertung der Daten als Grundlage des Qualitätsmanagements.

Fällt die papierbasierte Dokumentation dann weg?

Für AOK Baden-Württemberg-Versicherte fällt eine papierbasierte Dokumentation vollständig weg. Das spart Zeit und löst deutlich schneller als bisher eine Abrechnung aus.

Warum kann nicht beispielsweise ContraCare, die für die Abrechnung zuständig ist, die Daten aus dem Papierbogen elektronisch erfassen?

Für eine Qualitätssicherung ist ein plausibler Datenbestand erforderlich. Die Plausibilität kann nur durch den dokumentierenden Arzt oder geschultes Praxispersonal vor Ort sichergestellt werden. Die Erfassung der Informationen durch Dritte ist – vor allem aufgrund mangelnder Lesbarkeit und der Gefahr, ohne den entsprechenden Erfahrungshintergrund manche Angaben falsch zu interpretieren – nicht umsetzbar.

Wo gibt es Informationen zum IVOM-Register?

Seit dem 01. Mai 2012 haben alle in Baden-Württemberg tätigen Augenärzte, welche die Kriterien zur Durchführung einer intravitrealen operativen Medikamenteneingabe erfüllen, die Möglichkeit, dem IVOM-Vertrag der AOK Baden-Württemberg (AOK BW) beizutreten. Informationen hierzu finden Sie auf dem neuen Web-Portal zum IVOM-Register unter www.ivomregister.de.

Die neue Software IVOM-Register ist ab 01. Juli 2012 von allen Retinologen, die dem Vertrag beitreten, zur Dokumentation und Abrechnung der IVOM bei AOK-Versicherten zu verwenden. Die Bereitstellung des IVOM-Register erfolgt ab dem 01. Juni 2012 durch die ContraCare GmbH. (Kontaktdaten zu ContraCare finden Sie hier: https://www.qmbw.de/vertraege.html).