Abrechnung

Welcher Dienstleister führt die Abrechnung durch?

ContraCare GmbH
Bärenschanzstrasse 131
90429 Nürnberg
Telefon: 0911-376564 27
Fax: 0911-376564 99
E-Mail: abrechnung@contracare.com

Wie erfolgt die Abrechnung der erbrachten IVOM-Vergütungspauschalen?

Die erbrachte Leistung dokumentiert der Leistungserbringer in dem zur Verfügung gestellten Abrechnungsregister der ContraCare GmbH. Diese prüft die dokumentierten Daten auf Plausibilität. Konnte dort keine Unplausibilität festgestellt werden, leitet die ContraCare GmbH diese Daten am Ende eines Abrechnungsmonats an die AOK Baden-Württemberg weiter. Dort werden versicherungsrechtliche und leistungsrechtliche Prüfungen vorgenommen. Konnte keine Anomalie der Abrechnungsdaten festgestellt werden, überweist die AOK Baden-Württemberg die in Rechnung gestellten Leistungen direkt an die jeweiligen Leistungserbringer.

Wie rechne ich als teilnehmender Arzt einer Hochschulambulanz oder als ermächtigter Arzt einer Klinik ab?

Als Arzt einer Hochschulambulanz oder einer Klinik können Sie wahlweise direkt in das IVOM-Register dokumentieren oder die im Krankenhausinformationssystem (z.B. KIS) dokumentierten erbrachten Leistungen exportieren und verschlüsselt an die ContraCare GmbH versenden. Die ContraCare GmbH importiert diesen Datensatz in das IVOM-Register und erstellt zum jeweils 15. Tag des Folgemonats eine Abrechnungsdatei, welche verschlüsselt an die AOK übertragen wird. Diese Abrechnungsdatei löst bei der Abrechnungstelle der AOK eine Überweisung der Vergütungspauschalen aus.

VORSICHT: Der Export ist vor Leistungserbringung zwischen den Administratoren der Krankenhausabrechnungssysteme und der ContraCare GmbH abzustimmen.

Wann erfolgt die Abrechnung?

Die Abrechnung der erbrachten IVOM-Leistungen erfolgt grundsätzlich monatlich. Ausschlaggebend für die tatsächliche Abrechnung der Leistungen ist zum Einen die zeitnahe Dokumentation im Abrechnungsregister durch den Leistungserbringer, ebenso wie die Übermittlung von plausiblen Daten.

Von wem erfolgt die Vergütung an die Leistungserbringer?

Die Vergütung der teilnehmenden Leistungserbringer am IVOM-Vertrag der AOK Baden-Württemberg erfolgt nach durchgeführter Abrechnungsprüfung der ContraCare GmbH und der AOK Baden-Württemberg an die einzelnen Leistungserbringer.