Vertragsunterlagen

Der IVOM-Vertrag der AOK Baden-Württemberg (Hauptvertrag) wird zum 01.10.2015 durch die Ergänzungsvereinbarung erweitert. Der Beitritt zur Ergänzungsvereinbarung ermöglicht es konservativ tätigen Augenärzten - in Kooperation zu den beigetretenen Ophthalmochirurgen - OCT-Leistung zu erbringen.

Hauptvertrag

Hauptvertrag

Anlage 1 - Liste der Erkrankungsbilder

Anlage 2 - Behandlungspfade

Anlage 3 - Verfahrensbeschreibung zur Beschaffung der Arzneimittel

Anlage 4 - Infopaket und Starterpaket Leistungserbringer

Anhang 1 - Beitrittserklärung Leistungserbringer

Anhang 2a - Teilnahmeerklärung Versicherter

Anhang 2b - Merkblatt Versicherter

Anhang 3 - Prozessbeschreibung Leistungserbringer

Anhang 4 - Stammdatenblatt

Anhang 5 - IT-Voraussetzungen

die Anlage 4 Anhang 5 Leistungserbringer betreffend finden Sie hier, bei weiteren Fragen zu den IT-Voraussetzungen wenden Sie sich bitte an die ContraCare GmbH

Anlage 5 - Qualitätssicherung, Qualifikations- und Qualitätsanforderungen

Anlage 6 - Vergütung Managementgesellschaft

nicht öffentlich

Anlage 7 - Vergütung, Abrechnung und Prüfung ärztlicher Leistungen

Anlage 8 - Praxisgebühr

aufgrund gesetzlicher Änderungen vom Bundesministerium für Gesundheit entfällt die Praxisgebühr zum 01.01.2013.

Anlage 9 - nicht besetzt

nicht besetzt

Anlage 10 - Definition Flächendeckung

Ergänzungsvereinbarung

Ergänzungsvereinbarung

Anlage E1 - Beitrittsvoraussetzungen des Kooperationsarztes

Anlage E2 - Beitrittserklärung zur Ergänzungsvereinbarung

Anlage E2a - Änderung der Stammdaten

Anlage E3 - Zusatzerklärung zur Teilnahmeerklärung für die Behandlung beim Kooperationsarzt

Anlage E4 - IT-Infrastruktur und -Anforderungen zur Kooperationsarzteinbindung